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   BSG, 30.08.1962 - 2 RU 133/59   

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BSG, 30.08.1962 - 2 RU 133/59 (https://dejure.org/1962,3125)
BSG, Entscheidung vom 30.08.1962 - 2 RU 133/59 (https://dejure.org/1962,3125)
BSG, Entscheidung vom 30. August 1962 - 2 RU 133/59 (https://dejure.org/1962,3125)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Entschädigungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung wegen einer Berufskrankheit - Tätigkeit als medizinisch-technischen Assistentin für einen Oberarzt im Rahmen eines Forschungsauftrages - Streit um die Zuständigkeit des Versicherungsträgers - Professor ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BSGE 17, 273
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 29.03.1961 - 2 RU 204/57
    Auszug aus BSG, 30.08.1962 - 2 RU 133/59
    Hierunter ist, wie der erkennende Senat bereits in BSG 14, 142, 145 in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des RVA und dem Schrifttum ausgeführt hat, derjenige zu verstehen, dem das wirtschaftliche Ergebnis des Unternehmens, der Wert oder Unwert der in dem Unternehmen verrichteten Arbeiten unmittelbar zum Vorteil oder Nachteil gereicht, nicht dagegen derjenige, der schließlich das Ergebnis der Arbeit nutzt (RVA, EuM Bd. 11, 242; 22, 113; 23, 182; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, Bd. II S. 502; Lauterbach, Unfallversicherung, 2. Aufl., § 633 RVO, Anm. 2).
  • BAG, 09.04.1957 - 3 AZR 435/54

    Mittelbares Arbeitsverhältnis - Zwischenmeister - Mittelsmann - Arbeitnehmer

    Auszug aus BSG, 30.08.1962 - 2 RU 133/59
    Ein solches Verhältnis besteht allgemein gesehen dann, wenn jemand von einer Mittelsperson, die ihrerseits Arbeitnehmer eines Dritten ist, beschäftigt wird, der Erfolg der Arbeit dem Dritten unmittelbar zugute kommt und der Lohn seiner Arbeit in der der Mittelsperson gewährten Vergütung einbegriffen ist; die Mittelsperson muß unselbständig gegenüber dem Dritten sein, und zwischen ihm und der Hilfsperson muß ebenfalls ein Abhängigkeitsverhältnis bestehen (vgl. Brackmann aaO, Bd. II S. 308 g; Nikisch, Arbeitsrecht, Bd. I, 3. Aufl., S. 232; BAG, NJW 1957, 1165).
  • BSG, 07.11.2000 - B 2 U 42/99 R

    Pferdepensionshaltung als landwirtschaftliches Nebenunternehmen

    Landwirtschaftlicher Unternehmer ist gemäß § 792 RVO iVm § 658 Abs. 2 Nr. 1 RVO derjenige, für dessen Rechnung das (landwirtschaftliche) Unternehmen geht, dem mithin das wirtschaftliche Ergebnis unmittelbar zum Vor- oder Nachteil gereicht und der das Unternehmerrisiko trägt (vgl BSGE 17, 273, 275 = SozR Nr. 6 zu § 633 RVO mwN).

    Die Abweichung vom Wortlaut des § 658 Abs. 2 Nr. 1 RVO bedeutet keine sachliche Änderung, sondern die Übernahme der bisher in Rechtsprechung und Literatur überwiegend verwendeten Definition als Gesetzestext (vgl etwa BSGE 17, 273, 275 = SozR Nr. 6 zu § 633 RVO; Mehrtens, Gesetzliche Unfallversicherung, Stand Juni 1996, § 658 RVO RdNr 3; Brackmann/Krasney, SGB VII, 12. Aufl, § 136 RdNr 17).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2004 - L 4 U 76/03

    Insolvenzgeldumlage durch Unfallversicherungsträger - wirksame Heranziehung einer

    Abweichungen sind in besonderen tatsächlichen Ausnahmeverhältnissen möglich (BSG, Urteil vom 30.08.1962, 2 RU 133/59, BSGE 17, 273; Ricke in Kasseler Kommentar, § 136 Rdnr. 31).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2003 - L 17 U 282/01

    Gesonderte Veranlagung einer Käserei als landwirtschaftliches Nebenunternehmen

    Landwirtschaftlicher Unternehmer ist gemäß § 792 RVO i.V.m. § 658 Abs. 2 Nr. 1 RVO der jenige, für dessen Rechnung das (landwirtschaftliche) Unternehmen geht, dem mithin das wirtschaftliche Ergebnis unmittelbar zum Vor- oder Nachteil gereicht und der das Unternehmerrisiko trägt (vgl. BSGE 17, 273, 275 = SozR Nr. 6 zu § 633 RVO m.w.N.).

    Die Abweichung vom Wortlaut des § 658 Abs. 2 Nr. 1 RVO bedeutet keine sachliche Änderung, sondern die Übernahme der bisher in Rechtsprechung und Literatur überwiegend verwendeten Definition als Gesetzestext (vgl. etwa BSG 17, 273, 275; RVO; Bereiter-Hahn/Mehrtens, Gesetzliche Unfallversicherung [Handkommentar], Stand Juni 1996, § 658 RVO Rdnrn. 3; Brackmann/Krasney, Handbuch der Sozialversicherung - Gesetzliche Unfallversicherung - 12. Auflage, § 136 SGB VII Rdnr. 17).

  • BGH, 04.10.1988 - VI ZR 7/88

    Begriff des Unternehmers

    Damit ist Unternehmer im Sinne von § 636 Abs. 1 RVO derjenige, dem das wirtschaftliche Ergebnis des Unternehmens, der Wert oder Unwert der in dem Unternehmen verrichteten Arbeiten unmittelbar zum Vorteil oder Nachteil gereicht, mithin derjenige, der das Geschäftswagnis, das Unternehmerrisiko, trägt (vgl. Senatsurteil vom 5. Juli 1977 - VI ZR 134/76 - VersR 1977, 968, 969 m.w.N.; ferner BSGE 14, 142, 146; 17, 273, 275; BSG Urt. vom 12. November 1986 - 9 b RU 8/84 - SozR 2200 § 723 RVO Nr. 8 m.w.N.).
  • BSG, 28.02.1986 - 2 RU 21/85

    Haftung der Gesellschafter - Eintragung der GmbH

    Aufgrund dieser Vorschrift ist folglich als Unternehmer derjenige , anzusehen, dem das wirtschaftliche Ergebnis des Unternehmens, der Wert oder Unwert der im und mit dem Unternehmen verrichteten Arbeiten unmittelbar oder mittelbar zum Vorteil oder zum Nachteil gereichen (vgl. u.a. BSGE 14, 142, 145; 17, 273, 275; BSG SozR Nr. 1 zu § 729 RVO; BSG USK 79135; Brackmann, aa0 S. 470 d ff.; Bereiter-Hahn/Schieke/ Mehrtens aaO § 658 Rd.Ziff. 2; Lauterbach/Watermann, Gesetzliche Unfallversicherung, 3. Aufl., § 658 Anm. 7).
  • BSG, 23.06.1977 - 8 RU 36/77

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragspflicht - Reederei - Ausländische

    Das BSG hat zwar zu § 633 RVO a.F. (jetzt § 658 Abs. 2 RVO) entschieden, daß sich die Begriffe des Unternehmers und des Arbeitgebers im Regelfall decken und eine abweichende Beurteilung nur dann gerechtfertigt ist, wem besondere tatsächliche Umstände es gebieten (BSG 17, 273, 276).
  • BSG, 30.07.1993 - 7 RAr 86/92

    Behindertenwerkstatt - Auflage der Bundesanstalt für Arbeit - Höhe des

    Arbeitgeber ist nach dem allgemeinen und juristischen Sprachgebrauch derjenige, dem die Verfügungsmacht über die Arbeitskraft eines oder mehrerer Arbeitnehmer zusteht (BSGE 17, 273, 176 = SozR RVO § 633 aF Bl Aa 2 Nr. 6).
  • BSG, 21.08.1991 - 2 RU 37/90

    Ermäßigung der Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung für Unternehmer der

    Ein unmittelbares oder mittelbares Beschäftigungsverhältnis zwischen ihm und den vom Forstamt eingesetzten Arbeitskräften lag nicht vor, weil der Kläger nach den bindenden Feststellungen des LSG (§ 163 SGG) keinerlei Einfluß auf Art und Weise der tatsächlichen Arbeitsausführung nehmen konnte und das Forstamt somit gegenüber dem Kläger nicht unselbständig handelte (s BSGE 17, 273, 278; Brackmann, aa0, S 470 c).
  • BSG, 12.11.1986 - 9b RU 8/84

    Inanspruchnahme als Mitunternehmer wegen rückständiger Betragsforderungen einer

    Folglich ist als Unternehmer derjenige anzusehen, dem das wirtschaftliche Ergebnis des Unternehmens, der Wert oder Unwert der im und mit dem Unternehmen verrichteten Arbeiten unmittelbar oder mittelbar zum Vorteil oder zum Nachteil gereicht (BSGE 14, 142, 145 = SozR Nr. 22 zu § 537 RVO aF; BSGE 17, 273, 275 = SozR Nr. 6 zu § 633 RVO aF; BSG SozR Nr. 1 zu § 729 RVO; BSG USK 79135).
  • OLG Köln, 23.10.1998 - 19 U 47/98

    Haftung des Geschäftsführers einer GmbH für Personenschaden nach Arbeitsunfall

    Damit ist Unternehmer im Sinne von § 636 Abs. 1 RVO derjenige, dem das wirtschaftliche Ergebnis des Unternehmens, der Wert oder Unwert der in dem Unternehmen verrichteten Arbeiten unmittelbar zum Vorteil oder Nachteil gereicht, mithin derjenige, der das Geschäftswagnis, das Unternehmerrisiko, trägt (so BGH VersR 88, 1276 ff.; 77, 968 (969) m. w. Nachw.; ferner BSGE 14, 142 (146); 17, 273 (275); BSG vom 12.11.1986 - 9 b RU 8/84 - SozR 2200 § 723 RVO Nr. 8 m. w. Nachw.).
  • LSG Baden-Württemberg, 20.02.2018 - L 9 U 27/16
  • BSG, 30.10.1991 - 2 RU 80/90

    Klage gegen die Beitragsforderungen zu einer landwirtschaftlichen

  • BSG, 02.11.1988 - 2/9b RU 38/87

    Gewerbezweig - MItgliedsstaat der EG - Berufsgenossenschaftliche Zuordnung -

  • BSG, 27.05.1986 - 2 RU 62/84
  • BSG, 28.02.1986 - 2 RU 22/85
  • BSG, 29.05.1963 - 2 RU 263/58

    Abgrenzung VV / AN, Scheinselbständigkeit

  • BSG, 23.10.1975 - 2 RU 221/73
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